Verkehrsregeln in Spanien
Das sind die neuen Tempolimits in Spanien innerhalb von Ortschaften ab 11.05.2021
20 km/h auf Straßen ohne Bürgersteig bzw. ohne Bordsteinkante
Auf Straßen innerhalb von Ortschaften, bei denen die Fahrbahn und der Fußgängerweg auf einer einigen Ebene liegen, also kein gesonderter Bürgersteig mit Bordsteinkante vorhanden ist, gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit 20km/h. (Früher durfte man 50km/h fahren).
30 km/h auf Straßen mit jeweils nur einer Richtungsfahrbahn
Auf Straßen innerhalb von Ortschaften mit nur einer Fahrbahn pro Richtung gilt ein generelles Tempolimit von 30 km/h. Vorher galt hier ein Limit von 50 km/h.
Die Gemeinden können in Ausnahmefällen auch eine höhere Geschwindigkeit bis maximal 50km/h erlauben. Dann müsste die Straße jedoch entsprechend beschildert sein.
50km/h auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrbahnen pro Richtung
Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrbahnen pro Fahrtrichtung gilt weiterhin eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Die Gemeinden können eine geringere Höchstgeschwindigkeit für diese Straßen festlegen.
Neue Regeln beim Überholen auf Landstraßen in Spanien
Beim Überholen auf einer Landstraße in Spanien durfte man bisher die erlaubte Höchstgeschwindigkeit während des Überholvorgangs um maximal 20 km/h überschreiten.
Dies ist ab dem 11.05.2021 nicht mehr erlaubt. Auch während des Überholvorgangs muss man die erlaubte Höchstgeschwindigkeit einhalten.
Beim Überholen von Radfahrern darf man übrigens eine durchgezogene Linie überfahren, allerdings nur, wenn man dadurch niemanden, insbesondere den entgegenkommenden Verkehr nicht gefährdet.
Beim Überholmanöver sind mindestens 2 Meter Abstand vom Radfahrer einzuhalten, sodass man tatsächlich vollständig auf die Gegenspur fahren muss. Außerdem muss man bei einem solchen Überholvorgang 20 km/h UNTER der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bleiben.